Die wichtigsten Pflichtversicherungen
Pflichtversicherungen sind Versicherungen, die ein Bürger dem Gesetz nach haben muss. Hierzu zählen in Deutschland zunächst die gesetzlichen Sozialversicherungen, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Für alle diejenigen, die nicht von dieser Versicherungspflicht befreit sind, ist die Krankenversicherung die wohl wichtigste Versicherung. Die Krankenversicherung kommt im Krankheitsfall des Versicherten für sämtliche ärztliche Leistungen, die der Versicherte in Anspruch nimmt, auf, soweit die ärztlichen Leistungen nicht von der Versicherungsleistung ausgenommen ist. Bestimmte Berufsgruppen fallen nicht unter die Krankenversicherungspflicht, diesen Personenkreisen wird die Möglichkeit eingeräumt, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Die Krankenkasse kann der Versicherungsnehmer frei wählen, wobei sich diese geringfügig in ihren Beiträgen unterscheiden.
Neben dem Fünf-Säulen-Modell der Sozialversicherung gibt es noch einige weitere gesetzliche Versicherungspflichten. Bei allen Kfz-Eigentümern gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung zu diesem Versicherungskreis. Jedes Fahrzeug muss, um zugelassen zu werden, haftpflichtversichert sein. Die Höhe des zu entrichtenden Versicherungsbeitrags richtet sich danach, wie lange das Fahrzeug unfallfrei bei der entsprechenden Kfz-Versicheurng versichert ist. Je länger das Fahrzeug unfallfrei versichert ist, desto niedriger ist der Beitrag. Bei dem ersten Unfallschaden, der der Versicherung gemeldet wird und für den diese haftet, fällt das Fahrzeug dann je nach Schadensbetrag in eine andere Versicherungsstufe, d.h. der zu entrichtende Versicherungsbeitrag erhöht sich.